Mediation bei Alsfasser & Collegen
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- Vorteile des Mediationsverfahrens
- Aufgabe des Mediators
- Kosten des Mediationsverfahrens
- Ablauf des Mediationsverfahrens
- Anwendungsbeispiele
Das Mediationsverfahren ist eine Alternative zur gerichtlichen Auseinandersetzung! Es bietet den Parteien (Medianten) die Möglichkeit, die streitige Situation zwischen ihnen selbst zu bearbeiten und einer individuellen Lösung zu zuführen.
Wir bei Alsfasser & Collegen unterstützen und begleiten Sie bei der
Mediation = Professionelle Konfliktbearbeitung
Wirtschaftsmediation = Professionelle Konfliktbearbeitung im/oder zwischen Unternehmen
Vorteile des Mediationsverfahrens
Der größte Vorteil des Mediationsverfahrens im Vergleich zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung liegt darin, dass die Parteien selbst entscheiden, welche Lösung richtig und für die Zukunft für sie auch tragfähig ist. Ein weiterer Vorteil des Mediationsverfahrens ist, dass der Konflikt zwischen den Parteien (Medianten) schnell und nachhaltig bearbeitet und gelöst wird. Es entstehen keine Verzögerungen durch anwaltlichen Schriftwechsel, Gerichtstermine, Beweisaufnahmen und Vollstreckungsmaßnahmen.
Auch bleiben sie (die Medianten) Herr des Verfahrens. Gerade im Wirtschaftsleben bedarf die zukunftsorientierte und nachhaltige Konfliktbearbeitung und Lösung einer sehr hohen Fachkompetenz.
Diese Kompetenz haben Sie, denn Sie lenken die Geschicke Ihres Unternehmens, leiten Ihre Abteilung, kennen Ihr Produkt am besten, kennen Ihren Gegenüber am besten und sind Experte in Ihrer Branche.
Warum sollten also Sie, der Experte, die Entscheidung über Ihren Konflikt an einen Richter abgeben?
Selbstverständlich ist der Richter auch Experte, aber nicht für Ihr Unternehmen, für Ihre Abteilung, für Ihr Produkt, für Ihren Geschäftspartner oder Ihrer Branche!
Sie überlassen ja auch nicht die Positionierung Ihres Unternehmens im Markt Ihrer Rechtsabteilung!
Warum sollten Sie dann Ihren Konflikt, solange dieser noch eigenverantwortlich lösbar ist, einen unbeteiligten Dritten (dem Richter) übergeben?
Die Aufgabe des Mediators
Der Mediator arbeitet gleichwohl wie der Richter völlig neutral. Unterschied ist jedoch, dass der Mediator keinerlei Entscheidungsgewalt in Ihrem Konflikt hat. Der Mediator gibt niemanden recht, der Mediator schlichtet nicht und der Mediator ergreift niemals Partei! Der Mediator stellt ein Verfahren zur Verfügung, dass es den Parteien (Medianten) ermöglicht, trotz vorhandener Gegensätze, Spannungen und oft heftiger Emotionen, die für Sie beste Lösung zu finden.
Die Kosten des Mediationsverfahrens
Ein weiterer nicht unerheblicher Vorteil eines Mediationsverfahrens ist der erheblich geringere Kostenaufwand.
Im Unterschied zur Vergütung von Rechtsanwälten und zur Berechnung von Gerichtsgebühren, welche nach dem Streitwert bemessen werden, erfolgt die Vergütung des Mediators auf Stundenbasis.
Zur Verdeutlichung folgendes Beispiel:
Rechtsanwaltskosten für die I. Instanz
Streitwert: 100.000,00 €
| 1,3 Verfahrensgebühr § 13, Nr. 3100 VV RVG | 1.760,20 € |
| 1,2 Terminsgebühr § 13, Nr. 3104 VV RVG | 1.624,80 € |
| Zwischensumme der Gebührenpositionen | 3.385,00 € |
| Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG | 20,00 € |
| Zwischensumme netto | 3.405,00 € |
| 19 % Umsatzsteuer Nr. 7008 VV RVG | 646,95 € |
| Zwischensumme brutto | 4.051,95 € |
| Gerichtskosten | 2.268,00 € |
| zu zahlender Betrag | 6.319,95 € |
Im Vergleich dazu Mediationskosten:
| 1. | Vor- und Einzelgespräche, professionelle Konfliktanalyse, | ||
| Überprüfung der Mediationsfähigkeit | 250,00 € | ||
| 19 % Umsatzsteuer | 47,50 € | ||
| Gesamtbetrag | 297,50 € | ||
| 2. | Mediation 8 Stunden (1 Stunde á 210,00 €) | 1.680,00 € | |
| 19 % Umsatzsteuer | 319,20 € | ||
| Gesamtbetrag | 1.999,20 € | ||
| 3. | Abschlussvereinbarung | 500,00 € | |
| 19 % Umsatzsteuer | 95,00 € | ||
| zzgl. eventueller Notarkosten | |||
| (z.B. Beurkundung Vertrag, Streitwert 100.00,00 €) | 492,66 € | ||
| Gesamtbetrag | 1.087,66 € | ||
| zu zahlender Gesamtbetrag | 3.384,36 € | ||
|
|
|||
| Rechtsanwaltskosten | 6.319,95 € | ||
| ./. Mediationskosten | 3.384,36 € | ||
| Ersparnis | 2.935,59 € | ||
Im Vergleich zu einem Gerichtsverfahren ist somit eine Mediation schneller, lösungsorientierter, zukunfts- und unternehmensorientierter sowie kostengünstiger.
Gleichwohl bleibt es den Parteien freigestellt, beim Scheitern der Mediation doch den Rechtsweg zu beschreiten.
Ihr Mediator bei Alsfasser & Collegen ist Alexander Chatzigeorgiou.
(klicken Sie hier für weitere Informationen)
Er stellt Ihnen den Ablauf des Mediationsverfahrens hier kurz vor.
In der Regel erfolgt die Kontaktaufnahme mit mir telefonisch durch eine oder beide Parteien.
Mir ist es zunächst wichtig, die Problemlage zu erfassen sowie herauszufinden, ob beide Parteien bereit sind, ein Mediationsverfahren durchzuführen.
Nach einer kurzen Einführung in das Streitthema werde ich mit Ihnen die Regeln besprechen, die Sie und ich brauchen, um erfolgreich zusammenarbeiten zu können. Diese Regeln werden in einem Mediationsvertrag aufgenommen. Nun stellen alle Parteien ihre Sicht der Dinge und ihrer Streitthemen ausführlich dar und wir einigen uns auf die Themen, welche bearbeitet werden sollen sowie deren Reihenfolge.
Im Verlauf der Mediation werden sodann alle Themen in der gewünschten Reihenfolge nacheinander bearbeitet und gelöst.
Die zu den einzelnen Punkten gefundenen Lösungen werden dann in einer Schlussvereinbarung (Abschlussvertrag) für alle Parteien sichtbar und konkret festgeschrieben.
Falls gewünscht und erforderlich, erfolgt nach zwei bis drei Monaten ein weiteres Treffen mit mir, bei welchem die Parteien zusammen mit mir gemeinsam überprüfen, ob die gefundenen Lösungen tragfähig waren/sind bzw. ob hier an der Abschlussvereinbarung Modifikationen erforderlich sind.
Nach meiner Erfahrung führen acht von zehn Mediationen zu einer erfolgreichen weiteren Zusammenarbeit. Viele Medianten berichten auch über eine verbesserte Streit- und Konfliktkultur im Unternehmen nach dem erfolgreichen Durchlaufen einer Mediation.
Dies vermag ein Gerichtsurteil kaum zu leisten.
Beispielhaft seien folgende Bereiche aufgezählt, in denen eine Wirtschaftsmediation möglich ist:
- Bei Konflikten zwischen Unternehmen.
- Bei Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaftern.
- Bei Auseinandersetzungen zwischen Geschäftsführern.
- Bei innerbetrieblichen Konflikten, beispielsweise innerhalb einer Abteilung oder zwischen Abteilungen.
- Bei Problemen innerhalb eines Teams.
- Bei dem Vorwurf von Mobbing
- wie auch zur Klärung von Fragestellungen und Konflikten im Zusammenhang mit der Betriebsübergabe/Unternehmensnachfolge.
Wirtschaftsmediation, der Weg zu einer schnellen und guten Lösung!
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